Psychotherapie für Patienten der privaten Krankenversicherungen

In der Regel übernehmen die privaten Krankenkassen die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung. Entscheidend hierfür ist der mit Ihrer Privatversicherung vereinbarte Leistungskatalog.

Psychotherapie für Patienten als Selbstzahler

Für Selbstzahler richten sich die Kosten nach der aktuell geltenden Gebührenordnung für

ärztliche Psychotherapeuten (GOÄ).

Psychotherapie für Patienten mit Beihilfeberechtigung

Bei entsprechender Indikation ist die Psychotherapie eine Leistung der Beihilfe.

Beratung in beruflichen und privaten Krisen

Die Kosten für Selbstzahler orientieren sich an der aktuell geltenden Gebührenordnung für

ärztliche Psychotherapeuten (GOÄ)

Kontakt

Fachärztin für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie

Dr. med. Meike Kellersmann

Kolpingstraße 8a

68723 Schwetzingen

06202/22376

[email protected]