Psychotherapie für Patienten der gesetzlichen Krankenkassen

Bei entsprechender Indikation ist die Psychotherapie eine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen.

Psychotherapie für Patienten der privaten Krankenversicherungen

In der Regel übernehmen die privaten Krankenkassen die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung. Entscheidend hierfür ist der mit Ihrer Privatversicherung vereinbarte Leistungskatalog.

Psychotherapie für Patienten als Selbstzahler

Für Selbstzahler richten sich die Kosten nach der aktuell geltenden Gebührenordnung für

ärztliche Psychotherapeuten (GOÄ).

Psychotherapie für Patienten mit Beihilfeberechtigung

Bei entsprechender Indikation ist die Psychotherapie eine Leistung der Beihilfe.