Bei entsprechender Indikation ist die Psychotherapie eine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen.
In der Regel übernehmen die privaten Krankenkassen die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung. Entscheidend hierfür ist der mit Ihrer Privatversicherung vereinbarte
Leistungskatalog.
Für Selbstzahler richten sich die Kosten nach der aktuell geltenden Gebührenordnung für
ärztliche Psychotherapeuten (GOÄ).
Bei entsprechender Indikation ist die Psychotherapie eine Leistung der Beihilfe.